Mein Corona-Update für dich
Eigentlich mag ich nichts mehr zu Corona schreiben. Ich hatte mich mit Beginn des Lockdowns dazu geäußert und hoffentlich auch dir dabei geholfen, am Anfang mit den vielen Unsicherheiten einen eigenen Weg zu finden.
Jetzt geht es aber in die nächste Runde, und ich möchte hier noch einmal kurz zusammenfassen, wie die aktuelle Lage aussieht und woran du dich orientieren kannst.
Im März gab es ja verständlicherweise noch keine konkrete und offizielle Rechtsprechung dazu und überhaupt keine Guidelines, aber das hat sich mittlerweile geändert.
An dieser Stelle meine Bitte an dich: Bitte bedenke, dass ich keine Rechtsanwältin bin und dir keine Rechtstipps geben darf! Daher ist dein Anwalt beziehungsweise deine Anwältin deine Haupt-Ansprechperson, wenn deine individuelle Lage noch Fragen aufwirft, vor allem, wenn du gerade im Gerichtsclinch mit deinem toxischen Ex stehst!
Der Kindesumgang bei vom Staat verhängten Kontaktbeschränkungen
Bei Kontaktbeschränkungen findet der Umgang zwischen Kind und seinem Umgangs-Elternteil wie vereinbart ganz normal statt.
Es entspricht halt nicht dem Kindeswohl, wenn ein Kind längere Zeit am Stück keinen Kontakt zum anderen Elternteil mehr haben kann, zumal die Kontaktbeschränkungen auf unbestimmte Zeit laufen und sehr wahrscheinlich erst gelockert werden, wenn die Inzidenzzahlen wieder gesunken sind.
Deine Sorge, dass dein Kind beim Kindsvater sehr wahrscheinlich zu mehr Personen Umgang haben wird als von der Regierung und dem Robert-Koch-Institut gewünscht, ist zwar sicherlich in unserem Fall berechtigt – da sich toxisch-narzisstische Personen nicht wirklich darum scheren, was die Regierung will – das dürfte aber nicht als triftigen Grund dafür angesehen werden, den Umgang auszusetzen.
Bitte mach dir klar, dass du dein Kind nicht vor seinem verantwortungslosen Vater schützen kannst. Weder auf der Straße, auf dem Rummelplatz, und ganz bestimmt nicht zu Corona-Zeiten.
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Quarantäne
Bei Quarantäne sieht die Sache anders aus. Wird dein Kind vom Gesundheitsamt als Kontaktperson 1. Grades ausfindig gemacht und in die häusliche Quarantäne geschickt, wird der Umgang ausgesetzt. Das Kind bleibt dann dort, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat
Hier geht es ja in der Regel um einen abgegrenzten, übersichtlichen Zeitraum von 14 Tagen, das kann ein Kind schon verknusen.
Jetzt gibt es aber vor allem ein Risiko, das meine Mütter umtreibt: Ist das Kind beim toxischen Kindsvater gemeldet, könnte das ein willkommener Grund für ihn sein, Umgänge mit der Mutter für alle Zukunft zu verhindern und weitere Fakten zu schaffen.
Quarantäne bei einem Elternteil heißt aber nicht automatisch, dass dieser das Kind von da an für immer einbehalten darf, bis die Pandemie vorbei ist!
Machen wir uns dennoch nichts vor: Sofern du einen Ex der Marke „Der Teufel höchstpersönlich“ hast, wird er es zumindest versuchen. Bitte besprich dich hier unbedingt mit deinem Rechtsbeistand, falls du dir große Sorgen machst, und pflege deine Dokumentation, wenn deutlich wird, was dein Ex beabsichtigt.
Gibt es einen Beschluss zur Umgangsregelung, dann müssen sich beide auch daran halten, vor allem, wenn es keine Quarantäne mehr gibt. Hält sich ein Elternteil nicht daran, dann muss der andere klagen.
Bei begleitetem Umgang wird es schwierig
Gut möglich, dass der Umgangsbegleiter zur Risikogruppe gehört und bei der nächsten Welle nicht mehr zur Verfügung steht. Ist das deine Befürchtung, nimm am besten Kontakt mit dem Träger auf und frage nach, wie sichergestellt ist, dass begleiteter Umgang wie offiziell beschlossen durchgeführt werden kann. Sollte der Träger dann nur mit den Achseln zucken, gehst du mit der Info zu deinem Anwalt, und ihr überlegt euch beide, was das für den Umgang bedeutet und was zu tun ist.
Du hast einen systemrelevanten Beruf und brauchst die Notfallbetreuung, dein Ex hockt aber daheim und will das nicht?
Eigentlich gehört das zu den Entscheidungen des Alltags, die du allein treffen kannst. Und wo dir dein Ex nicht reinreden dürfte. Kommt für mich gleich mit „er will bestimmen, welchen Babysitter du engagierst, wenn du mal ausgehen willst.“
Das gilt vor allem beim Wechselmodell – derjenige, bei dem das Kind in der Woche ist, entscheidet auch über die Notfallbetreuung.
Mal ganz davon abgesehen, wie sich „normale“ Trennungsfamilien einigen könnten, um die bestmögliche Lösung für das Kind zu erreichen, so gab es in diesem Zusammenhang bei einem hochkonflikthaften Elternpaar ein äußerst fragwürdiges Urteil des Familiengerichts in München.
Hier wurde dem Antrag des KV stattgegeben und das Kind, welches den Lebensmittelpunkt bei der Mutter hatte, in der Zeit dem Vater im Home Office komplett übergeben, sogar über die eigentliche Betreuungszeit hinaus, die die Mutter gebraucht hätte. Der bisher über mehrere Jahre erstrittene Umgang wurde somit ausgehebelt.
Meiner Meinung ein skandalöses Urteil, macht aber auch deutlich, dass die Richter innerhalb ihres Königreichs sehr unterschiedlich entscheiden können. Andere Gerichte sahen das bislang anders und haben auch anders entschieden.
Wenn es sich für deine spezielle Situation anbietet, dass der Ex die Notfallbetreuung zu Lockdown-Zeiten übernimmt, dann mach das. Erzwingen kann er es in der Regel aber nicht – von unfassbaren Ausnahmen wie oben beschrieben einmal abgesehen.
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Nicht alle toxischen Ex-Partner wollen ihre Kinder sehen und beaufsichtigen
Dann gibt es ja auch die andere Sorte von Spezialisten: diejenigen, die sich eh schon immer davor gedrückt haben, sich ums Kind zu kümmern, und die eine erneute Welle als willkommenen Grund betrachten, ihre Kinder nicht zu übernehmen, weil sie damit der Kindsmutter das Leben nochmal schwerer machen können.
Die darf dann jonglieren zwischen den Ansprüchen ihres Arbeitgebers und ihrem Wunsch, unbedingt ihr Bestes im Job geben zu wollen und zeitgleich den Anforderungen der Schule zu entsprechen.
Wir erinnern uns: Es geht bei toxisch-narzisstischen Kindsvätern immer um Kontrolle und Macht.
Immer.
Was kannst du dann tun?
Wie immer in solchen Fällen, Sweetheart: Überlege dir vorher, in was du deine Energie investierst. Deinen Ex zu etwas zu bewegen, was für euer Kind gut wäre, aber seinen Wünschen widerspricht, ist definitiv verlorene Energiemühe. Du brauchst sowieso für alles einen Plan B.
Wie sieht deiner aus?
Zusammenfassung: Auf die Haltung kommt es an
Wir halten fest: Umgang bei Kontaktbeschränkungen findet im vereinbarten Rhythmus statt. Nur wenn vom Gesundheitsamt häusliche Quarantäne verhängt wurde, darf nach Rücksprache mit deinem Anwalt der Umgang ausgesetzt werden. Betrifft ja auch maximal nur einen kurzen Zeitraum von zwei Wochen.
Gell, man kann es uns Müttern einfach nicht recht machen, oder? ? Entweder die Väter sind zu aggressiv und fordern, fordern, fordern – oder sie verpieseln sich komplett.
Was unterm Strich bleibt, ist bei diesen toxischen Vätern eine Haltung von „Ich, ich, ich“ und „mein Recht“ und „mein Kind“ und „mein Leben“.
Und kein: „Was will und braucht unser Kind, und was bietet sich als beste Lösung an, damit es diese unsägliche Pandemie so gut wie möglich übersteht?“
Genau darin unterscheiden wir Mütter uns von den toxischen Kindsvätern, auch wenn diese noch so engelszüngig daherreden und es sich für Außenstehende ganz anders anhört.
In diesem Sinne, Sweetie: Orientiere dich stets daran, was dein Bauchgefühl dir positiv zurückmeldet – aber nie an deiner Angst.
Angst ist einfach der beschissenste Ratgeber, den es gibt.
Bleib bitte gesund.
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