Was du tun kannst, wenn dein Kind sich weigert, zum Kindsvater in den Umgang zu gehen

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Immer wieder kommen Mütter auf mich zu, die mich darauf ansprechen, was sie tun sollen, wenn das Kind sich vehement weigert, zum Kindsvater in den Umgang zu gehen.

Wenn du einen toxischen Ex-Partner und Kindsvater hast, mit dem du das Sorgerecht teilst und ihm allein schon vom Gesetz her Umgang gewähren musst, kommst du schneller in eine Zwickmühle als es dir lieb ist.

Während viele Außenstehende mutmaßen, dass es uns Müttern ganz genehm ist, wenn das Kind sich „für uns entscheidet“, sprich den narzisstisch-toxischen Vater ablehnt und nicht freudestrahlend zu ihm in den Umgang geht, so ist die Lage doch nicht ganz so schwarz-weiß oder lässt sich einfach erklären.

Klar sind wir befangen und haben unsere Erfahrungen gemacht mit diesem Mann!

Seine Missachtung unserer Wünsche und Bedürfnisse, seine emotionale Kälte, sein fehlendes Einfühlungsvermögen, vielleicht sogar seine fehlende Impulskontrolle, wenn die Wut ihn übermannt hat – all das kennen wir nur zu gut, und mit Schaudern erinnern wir uns an die Streitigkeiten, die wir mit dem Mann hatten, und wie sehr es uns verletzt hat, so von einer Vertrauensperson behandelt zu werden, die wir einmal geliebt hatten.

Können wir es dem Kind daher verdenken, wenn es ähnliche Erfahrungen im Umgang mit dem Vater macht, und sich von der Kälte und Strenge abgestoßen fühlt und daher mit Umgangsverweigerung reagiert?

Können wir es dem Kind verdenken, dass es nicht zum Vater gehen will, da es abgrundtiefe Angst vor ihm hat, weil es miterleben musste, wie der Vater die Kontrolle verlor und wutschnaubend die Mutter schlug?

Natürlich nicht. Wir verstehen das.

Und selbstverständlich müssen wir unsere Kinder in dem Vertrauen aufwachsen lassen, dass sie wahrgenommen und ihre kindlichen Bedürfnisse nach Sicherheit und liebevoller Nähe respektiert werden.

Das nennt sich „Kindeswohl“ – jedenfalls für uns Mütter.

Es verwundert uns ja eher, wenn das Kind freudestrahlend zum Kindsvater hinläuft – da er es auch perfekt beherrscht, das Kind – wie andere Außenstehende auch – so für sich einzunehmen, dass es erst sehr spät feststellt, was da mit ihm passiert. Da fällt der Groschen spätestens in der Pubertät.

Trotzdem ist diese Variante noch die einfachere für uns Mütter.

Es ist leichter für uns, das Kind in den Umgang ziehen zu lassen, wenn es das will und sich freut, als wenn es weint, vor dem Umgang einnässt oder sich morgens Dramen im Kiga abspielen, weil es sich nicht von der Mutter trennen möchte, da es weiß, dass es nachmittags vom Papa abgeholt wird.

 

Das Alter des Kindes spielt eine wesentliche Rolle bei der Umgangsverweigerung

Je kleiner das Kind, umso schwieriger ist es für dich als Mutter mit der Umgangsverweigerung umzugehen.

Verweigert beispielsweise dein (Vor-)Pubertier den Umgang, kannst du dich entspannen. Kinder in dem Alter werden sehr wohl angehört und ernstgenommen, da ist das Risiko eines Traumas durch ein Gericht eher unwahrscheinlich.

In dem Alter ist eher die Gefahr der Manipulation durch den Ex groß, indem er Lügen über dich und deine Taten erzählt, um so das Gerechtigkeitsempfinden und die Loyalität des Kindes ihm gegenüber herauszufordern.

Ist es dagegen umgekehrt und dein Heranwachsender will nicht in den Umgang zum Kindsvater, halte dich zurück und mische dich nicht ein. Lass dich auch nicht auf eine Diskussion mit dem Ex ein – es geht um seine Beziehung zum Kind, also soll er sich bitte schön auch selbst darum kümmern. Das Kind ist groß genug, Konsequenzen aus seiner Ablehnung heraus anzunehmen und auch daraus zu lernen.

Je kleiner allerdings das Kind, umso mehr Menschen scheinen besser als du zu wissen, was für das Kind am besten ist. Das hast du schon gleich nach der Geburt erfahren, als dir alle anderen gesagt haben, wie genau und wie oft du am besten stillst. Man hat dir gesagt, wie es schlafen soll und wie es am besten aufhört zu schreien. Und dass du bloß nicht springen sollst, damit du das Baby nicht „verwöhnst“.

Ja, das hört nicht auf.

Einen – schwachen – Trost habe ich aber auch für dich: Egal, für welchen Weg du dich entscheidest, du wirst immer (!) die Arschlochkarte haben. Diese Karte haben wir allein dadurch, dass wir Mütter geworden sind.

Daher möchte ich dich hiermit gerne ermutigen, dich wieder auf dein Bauchgefühl zu besinnen. Und du damit auch für Entscheidungen, die du heute nach bestem Wissen und Gewissen triffst, und die sich später als falsch herausstellen könnten, die Verantwortung übernimmst.

Ja, das ist etwas beängstigend, aber das ist der einzige Weg, den du gehen kannst, um dein Kind bestmöglich zu begleiten.

Dein Leuchtturm, der dir den richtigen Weg zeigt, ist immer das, was dein Kind dir als Bedürfnis signalisiert.

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Braucht es die Brust, weil es daran in momentan unruhigen Zeiten Trost und Ruhe findet, kannst du weiterstillen, ohne dich rechtfertigen zu müssen, auch wenn die Stiko-6-Monate schon rum sind.

Wenn es einen anderen Schlafrhythmus hat als das „Standard“-Kind, dann passt du deinen Alltag und deine Erledigungen halt daran an.

Und wenn dein Kiga-Kind dir signalisiert, dass es panische Angst vor dem Papa hat, dann gibst du es nicht in den Umgang.

So.

Oje! Da ist sie, die Angst, etwas nicht so zu tun, was der gängigen gesellschaftlichen Meinung entspricht, und dafür abgestraft zu werden!

 

Hat der Richter denn schon ein Machtwort gesprochen oder noch nicht?

Das ist ganz wesentlich.

Sofern Ihr noch nicht vor Gericht gewesen seid, habe bitte den Mut und presche nicht im vorauseilenden Gehorsam vor aus Angst, der Ex könnte dich deswegen vor Gericht zerren.

Wenn dein Kind durch diesen unsäglichen Umgangszwang Traumata davontragen soll, dann nur, weil der Richter das trotz gegenteiliger Argumente angeordnet hat – aber nicht durch dich!

Ja, es gibt einige schlimme Geschichten im Netz und auch in meiner Gruppe der Starken Mütter auf Facebook, die diesen vorauseilenden Gehorsam begünstigen.

Mütter, die beschreiben, wie sie hilflos mitansehen mussten, wie ihr Kind vom Kindsvater schreiend und verzweifelt ins Auto gezerrt werden, weil der Richter den Zwangsumgang entschieden hat.

Geschichten von Müttern, die zu Gerichts-Hoch-Zeiten von allen Seiten – den Kiga-Erziehern, den Umgangspflegern, dem Verfahrensbeistand, dem Gutachter, dem Jugendamts-Mitarbeiter – argwöhnisch beäugt werden. Ob sie ja auch alles Erdenkliche tun, um das Kind mit guten Worten zu motivieren, zu ihrem ehemaligen Peiniger zu gehen, auch wenn sie sich dabei vollkommen verlogen fühlen und ihr Gewissen sie so belastet, weil sie ihr Kind nie anlügen wollten.

Gerichtsgeschichten von Müttern, die sich anhören mussten, dass ein Mann, der seine Frau geschlagen oder vergewaltigt hat, immerhin noch ein guter Papa sein kann. Und man es ihm wenigstens zugestehen muss, dass er das am Kleinkind beweist.

Ja, wenn der Richterspruch vorliegt und eine Entscheidung pro Umgang auch per Zwang gefallen ist, dann musst du da durch und das Kind dazu bringen bzw. sogar dazu zwingen. Aber erst dann, wenn es soweit ist!

Dann machst du das Beste aus der Situation, so wie es dir halt möglich ist.

Aber du hältst Ausschau nach der nächsten Gelegenheit, das Urteil wieder aufheben zu lassen, sobald du genügend Beweise gesammelt hast.

Das heißt: Du dokumentierst gewissenhaft jeden Umgangstag und das Verhalten des Kindes.

Du drängst darauf, dass das Kind parallel zum Umgang einen guten Kindertherapeuten zur Seite stehen hat.

Du achtest darauf, einen guten Anwalt / eine gute Anwältin an deiner Seite zu haben, die dafür Sorge trägt, dass dir der Weg in die nächsthöhere Instanz offenbleibt und nicht geschlossen wird (z.B. durch einen Vergleich).

 

Aber so lange Ihr noch nicht vor Gericht gewesen seid?

So lange gibst du dein Kind nicht in den Umgang, wenn das Kind hochgradig ablehnend und panisch reagiert. Punkt

Wo kein Richter, da kein Urteil.

Mut, Sweetheart. ❤️

Dein Ex wird so oder so zum Beserker und dir das Leben schwer machen. Aber dann soll er halt vor Gericht gehen und das offiziell klären lassen.

In der Zwischenzeit dokumentierst du ebenfalls gewissenhaft schriftlich die Reaktion deines Kindes. Und deine Umgangsangebote an das Kind und an den Vater.

Außerdem besorgst du zeitgleich einen Kindertherapeuten für das Kind. Verweigert der Ex die Zustimmung dafür (und das wird er anfangs sicher machen, ich kenne nicht einen einzigen toxischen Ex, der sofort zugestimmt hat), dann dokumentierst du das ebenfalls.

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Ein Vorschlag, wie du das Aussetzen des Umgangs dem Ex kommunizieren könntest

Du schreibst ihm eine sachliche Email, ohne Hohn und Vorwürfe, ungefähr so:

„Ich finde es äußerst besorgniserregend, dass das Kind nicht mehr in den Umgang gehen möchte, aber es reagiert nun mal sehr verhaltensauffällig (mit X und Y und Z) auf meine Terminvorschläge. Da ich nicht weiß, was zwischen Euch genau vorgefallen ist, liegt es an dir, jetzt mit Geduld und Einfühlsamkeit zu reagieren und das Kind in seinen Bedürfnissen wahrzunehmen. Daher schlage ich eine vorübergehende Pause im Umgang vor, um nach einiger Zeit (nenne eine Zeitspanne, die für dich und dem Alter des Kindes angemessen ist) eine erneute Annäherung zu probieren.
Zeitgleich bitte ich dich um deine Unterschrift für eine Therapie durch einen neutralen Erwachsenen, um auszuschließen, dass sich das Kind in einem Loyalitätskonflikt mit mir befindet.
Ich wünsche mir für das Kind von ganzem Herzen eine intakte Beziehung zu dir, aber so lange das offensichtlich noch nicht der Fall ist, müssen wir hier schrittweise vorgehen, um das Vertrauen des Kindes zu uns als Eltern nicht zu zerstören.
Ich hoffe sehr, du siehst das im Sinne des Kindeswohls genauso.“

Damit wappnest du dich noch am besten für eine mögliche Gerichtsverhandlung, falls es dein Ex darauf ankommen lassen will.

Ja, auch das wirst du dann überstehen!

Du bist nun mal die Verteidigerin der Interessen und Bedürfnisse deines Kindes – wer soll das sonst machen?

Das wird nicht in jedem Fall gelingen, aber du darfst nicht schon vorher aufgeben aus Angst, was alles passieren könnte.

Konzentriere dich auf die Möglichkeiten – nämlich dem Gefühl der Sicherheit und des Urvertrauens in dich, das du deinem Kind damit vermitteln kannst.

Der Preis, den du ansonsten aus Angst vor der Reaktion des Ex oder einer möglichen Gerichtsverhandlung bezahlen müsstest, ist einfach zu hoch.

Wie siehst du das denn als betroffene Mutter? Hast du schon Erfahrungen damit gemacht, den Umgang bewusster zu steuern, je nachdem, wie sensibel dein Kind reagiert hat? Teile deine Erfahrungen mit den anderen Müttern unten als Kommentar – danke dir!

Ach, übrigens – schon mal vorab an alle, die jetzt wutschnaubend „Umgangsverweigerin!“ schreien: Dies ist ein Artikel, der sich ausschließlich an Mütter mit toxischen Ex-Partnern richtet. Und in deren Alltagsrealität sieht es nun mal anders aus als bei normal getrennten Elternteilen, die beide nur das Beste für die Kinder im Sinn haben.

Da es also durchaus böse, malign handelnde Männer gibt, die auch Väter werden können, ist es mehr als wahrscheinlich, dass auch deren Kinder mit Angst und Panik auf das Böse reagieren. Ohne, dass die Mutter auch nur ein Wörtchen darüber verlieren muss. Sachen gibt’s, die glaubt man kaum.

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