Glaubenssatz-Hammer Nr. 2: Wenn ich ihm keine Grenzen setze und Forderungen stelle, dann macht er es bestimmt freiwillig, weil es so am besten für das Kind ist

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Wir machen weiter mit der Mini-Serie rund um das Thema Glaubenssätze. Hast du den Glaubenssatz-Hammer Nr. 1 schon gelesen? Wenn nicht, dann hole es gleich nach.

Heute geht es um einen ähnlichen Glaubenssatz, den Mütter vor allem kurz vor bzw. nach der Trennung haben. Er hängt eng mit dem von letzter Woche zusammen, betont aber noch einen weiteren Aspekt: dem des Grenzenziehens.

Grenzen setzen zu können ist eine Königsdisziplin, gerade mit einem toxischen Ex! Und für empathische Mütter extrem schwer, denn die meisten wollen geben, geben, geben und lieb sein, da werden eigene Grenzen als „böse“ und egoistisch eingestuft.

Dein Ex spürt das übrigens wie ein Seismograph. Und nutzt das weidlich aus.

Mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung ist eh schon eine maßlose Übergriffigkeit und ein übermäßiger Drang nach Kontrolle verbunden.

Je grenzenloser du bist, umso mehr kann sich dein Ex in deinem Leben – in deiner Privatheit – ausdehnen und für emotionales Chaos sorgen.

Mit dem Glaubenssatz „Wenn ich ihm keine Grenzen setze und Forderungen stelle, dann macht er es bestimmt freiwillig, weil es so am besten für das Kind ist“ schwingt noch etwas mehr mit.

Nämlich der Glaube:

„Aber das weiß man doch als Elternteil!“

„Das ist doch wohl selbstverständlich, dass dieses oder jenes jetzt dem Kind nicht guttun kann!“

„Das sagt einem ja der gesunde Menschenverstand – das würde ja noch nicht einmal jemand tun, der keine Kinder hat!“ und auch

„Ist ja wohl logisch, dass er mir jetzt Unterhalt zahlen muss. Ich kann doch jetzt nicht allein für das Kind finanziell verantwortlich sein?“

 

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Jetzt ist es allerdings so, dass ein Narzisst überhaupt nicht daran denkt oder überlegt, was gut für jemand anderen ist – auch nicht für sein Kind. Zuallererst kommt er selbst, dann nochmal er, dann seine Interessen, seine Hobbys, und vor allem auch sein Geld

Das andere (Kindübergaben z.B.) sind lediglich Termine in seinem Kalender.

Er denkt in Ansprüchen – es ist SEIN Kind, welches du ihm weggenommen hast, indem du ausgezogen bist.

Dass das Kind Bedürfnisse hat oder auch mal durch Krankheit oder besondere Umstände an erster Stelle gesetzt werden müssen kommt ihm gar nicht in den Sinn.

Also rechne bitte nicht damit, dass es ihm selbst einfällt.

Er wird auch eher nicht von sich aus ankommen und dir eine angemessene, geschweige denn an der Düsseldorfer Tabelle ausgerichtete Unterhaltszahlung für das Kind sofort überweisen. Geschweige denn Trennungsunterhalt für dich selbst, wenn das Kind noch unter 3 Jahre alt ist und du bislang zu Hause gewesen bist.

 

Die Angst vor seiner Reaktion

Sicherlich werden Forderungen und Grenzen erst recht nicht gesetzt, wenn man Angst vor dem Ex und seiner Reaktion hat.

In meinem persönlichen Fall hielt ich mich besonders zurück, denn ich lernte sehr früh, dass mein Ex auf meine halbherzigen Versuche hin extrem empfindlich reagierte und besonders böse und aggressiv wurde.

Der Weg des geringsten Widerstandes mag dir in der Beziehung helfen, wenn er noch nicht zum Kind greift um dich zu schwächen.

Bist du getrennt, musst du unbedingt deine eigenen Grenzen definieren und auch klar formulieren, was für das Kind und die Trennung angesagt ist.

Lass uns mal die beiden Sachen durchgehen:

 

 

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Grenzen setzen – zuerst für dich

Ich habe das schon in sehr vielen Blogartikeln beschrieben, in diesem hier hast du alles wunderbar zusammengefasst auf einem Blick.

Bitte mach dir klar: Grenzen zu ziehen macht dich nicht zur Bösen (die Rolle übernimmt schon dein Ex), sondern es schützt dich und deine emotionale Balance!

Die Grenzen setzt du nur für dich!

 

Forderungen formulieren

Okay, anstelle Forderungen lass uns ein anderes Wort dafür finden, ja?

Denn beim Wort Forderungen wird nicht nur dein Ex gegen den Strich gebürstet werden, sondern vor allem auch deine über die vielen Beziehungsjahre antrainierte Konditionierung, den Ex NIEMALS mit Forderungen zu brüskieren. Denn sonst bricht die Hölle los!

Also vermeiden wir alles, was den Ex zu irgendetwas zwingen könnte oder er auch nur annähernd das Gefühl hat, du würdest ihn gar dominieren wollen und DU würdest IHM sagen, wo der Hase der Erziehung langzulaufen hat.

Daher stellst du keine Forderungen an ihn, sondern gibst ihm Hinweise (bezüglich des Kindes und was ansteht) und stellst Fragen (z.B. ob er selbst eine Vorstellung der Unterhaltszahlungen für dich und das Kind hat).

 

Hinweise, was für das Kind wichtig ist

Formuliere sachlich, was wichtig ist – und nur einmal. Beschränke dich auf das Wesentliche und verliere dich nicht im Klein-Klein. Also je nach Alter des Kindes sind das Themen wie Mittagsschlaf oder Medikamentengabe und Sicherheitsaspekte, falls dir etwas aufgefallen ist, was er nicht macht (z.B. Anschnallen oder Fahrradhelm aufsetzen).

Er wird sich sehr wahrscheinlich nicht viel darum scheren, was du ihm sagst oder schreibst – es interessiert ihn einfach nicht.

Ob er es macht oder nicht sei dahingestellt. Aber du hast es formuliert und musst dann loslassen – alles Weitere hast du nicht mehr in der Hand.

Diese Hinweise dienen also eher deiner Dokumentation.

 

Fragen zum Unterhalt

Ganz am Anfang stellst du ihm eine offene Frage, in welcher Höhe er sich die Unterhaltszahlungen vorstellt. Reagiert er nicht oder kommt ein lächerlicher Betrag zurück, übergibst du die Sache sofort an die Beistandschaft des Jugendamts. Die regelt das dann offiziell an deiner Statt.

Häng dich da nicht rein und komm nicht ins Diskutieren.

 

Zusammengefasst

Geh nicht davon aus, dass ein Narzisst im Sinne des Kindes entscheiden und alle erforderlichen Schritte einleiten wird, so dass es allen Beteiligten gutgeht!

Du fragst am Anfang einmal nach, um ihm die Chance zu geben, zu reagieren – der Form halber. Stecke deine Erwartungen trotzdem nicht zu hoch – du solltest damit rechnen, dass er nicht so agieren wird, wie es für einen Vater wünschenswert wäre.

Grenze dich ab und schütze dich.

Deine neuen Glaubenssätze könnten daher lauten:

„Ich kenne meine Grenzen und ich sorge für ihre Einhaltung.“ und
„Ich darf Hinweise zum Kind geben, auch wenn der Ex sie nicht umsetzen wird.“

 

Wie geht es dir damit, Sweetheart? Kennst du den Glaubenssatz von oben und hattest du ihn früher auch? Dann hinterlasse uns doch bitte einen Kommentar weiter unten – Merci!

 

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