Warum du unbedingt als Mutter mit einem toxischen Ex ein Testament verfassen solltest
Hast du eigentlich schon dein Testament gemacht? Ja, auch wenn du erst 30 bist – bei einem toxischen Ex und Kindsvater ist das durchaus angebracht!
Keine von uns mag sich mit dem Thema beschäftigen – aber es ist einfach verdammt wichtig für dein Kind.
Vorab: Dieser Artikel soll dich lediglich für das Thema sensibilisieren und ersetzt definitiv keine rechtliche Beratung!
Warum solltest du ein Testament überhaupt benötigen?
Eigentlich dürfte es uns doch egal sein, was nach unserem Tod passiert, oder? Wenn wir zu Lebzeiten damit auch so unsere Probleme haben – spätestens nach dem Tod ist loslassen angesagt! (Kleiner Kalauer am Rande, sieh es mir bitte nach!)
Das Testament sichert dagegen in erster Linie dein Kind ab. Und deshalb solltest du hier unbedingt vorsorgen.
Du solltest mit dem Testament deinen Willen zu mindestens diesen drei Dingen klar und deutlich beurkunden:
- Was mit deinem Vermögen passiert und wie es verteilt werden soll
- Wer sich zukünftig um dein Kind kümmern soll, sofern du das alleinige Sorgerecht hast.
- Wer die Vermögenssorge über den Anteil deines Kindes übertragen bekommen soll (denn das wäre sonst automatisch der Ex, wenn er das Sorgerecht hat)
Wie gehst du am besten vor?
Prinzipiell kannst du dein Testament ohne fremde Hilfe handschriftlich aufsetzen und irgendwo bei dir oder deiner Freundin verstauen (z.B. deiner besten Freundin das Original geben und eine Kopie zu dir in die Akten packen). Dann besteht allerdings ein gewisses Risiko, dass es a) nicht mehr gefunden wird, weil deine Freundin gerne umzieht oder b) von deinem Ex zuerst gefunden wird.
Beides wäre nicht schön.
Ich glaube, ich brauche dir nicht zu erzählen, was ein toxischer Ex mit einem Briefumschlag macht, der in deinem Aktenordner unter „WICHTIGE UNTERLAGEN!“ und mit „Mein Testament“ beschriftet wurde, oder?
Da macht es mehr Sinn, dass du dein selbstverfasstes Testament beim Amtsgericht/Nachlassgericht zur Aufbewahrung abgibst. Kostet dann eine Gebühr, aber der Käse ist gegessen, weil einfach sicherer.
Besser ist es allerdings, das Testament von einem Notar beurkunden zu lassen oder zuvor mit einem Anwalt, der sich auf das Erbrecht spezialisiert hat zu besprechen – dann stehst du auf der ganz sicheren Seite und du kannst die verschiedenen Szenarien mit einem Spezialisten durchgehen.
Der Notar kümmert sich dann um die Aufbewahrung im Zentralregister.
Das Worst Case Szenario
Jetzt könntest du vielleicht meinen „Mensch Heidi, ich habe selbst nicht viel, was soll ich da regeln?“ dann überlege besser noch einmal gründlich.
Wie schaut es z.B. bei deinen Eltern aus?
Du selbst hast nix, aber deine Eltern haben ein bescheidenes Vermögen angehäuft und Eigentum in München und ein Ferienhaus auf Mallorca?
Wenn deine Eltern sterben, erbst du. Stirbst du, erbt dein Kind. Stirbt dann dein Kind, erbt der Ex.
Der Geldfluss sieht dann so aus:
Deine Eltern → du → dein Kind → der toxische Ex
Gruselig, oder?
Darf ich dich kurz mal ganz nüchtern und sachlich einladen, dieses Szenario durchzugehen? Ich finde die Vorstellung, dass du oder ich sterben könnten, bevor unsere Kinder 18 sind, ganz schrecklich, aber lass uns das trotzdem kurz durchleuchten:
Solltest du z.B. zusammen mit deinem Kind einen Unfall haben, entscheidet der genaue Zeitpunkt des Todes die Erbfolge, was dann so aussehen könnte:
Dein Kind stirbt eine Minute vor dir → dann beerbst du dein Kind (und dein Ex erbt natürlich auch, sofern dein Kind unabhängig von dir schon etwas zu vererben hätte) → stirbst du danach, erben deine Eltern und weitere Angehörige wie Geschwister etc.
Stirbst du eine Minute vor dem Kind → erbt dein Kind dein Vermögen → danach der Ex und weitere gemäß der Erbfolge.
Aber auch wenn dein Kind nicht stirbt, hat der Ex nach deinem Ableben die Hand auf dem Geld bis zur Volljährigkeit. Stichwort: Vermögenssorge.
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Deine Vorsorgemöglichkeiten sind abhängig davon, ob du das alleinige Sorgerecht hast oder es dir teilen musst
Musst du dir das Sorgerecht mit dem Ex teilen und stirbst du zuerst, hat dein Ex automatisch das alleinige Sorgerecht. Soweit ich weiß, kannst du auch nicht im Testament deinen Sorgerechtsanteil weitervererben, z.B. an deine beste Freundin.
Wenn du dagegen das alleinige Sorgerecht hast, prüft in der Regel das Familiengericht, wer das Sorgerecht zukünftig ausüben soll und orientiert sich daran, wer die bisherigen Hauptbezugspersonen des Kindes waren. Es wandert jedenfalls nicht automatisch z.B. an deine Eltern. Übrigens auch nicht automatisch an den Ex.
Du kannst bei alleinigem Sorgerecht zumindest eine Sorgerechtsverfügung mit dem Notar oder Anwalt erstellen. Sofern dein Kind mindestens 14 Jahre alt ist, kann es auch deiner Verfügung widersprechen und mitreden.
Letztlich entscheidet das Familiengericht.
Umso klarer dein Wille im Testament bekundet ist, umso besser und einfacher für das Gericht, eine gute Entscheidung zu treffen.
Das ist vor allem deshalb wichtig, da das gemeinsame Sorgerecht auch die Vermögenssorge für das Kind umfasst.
Warum du auch die Vermögenssorge in deinem Testament regeln solltest
Stirbst du und dein Kind beerbt dich, dann wird dein Ex beim gemeinsamen Sorgerecht – oder wenn ihm danach per Gericht die alleinige Sorge übertragen wurde – auch die Vermögenssorge übertragen.
So.
Also sofern du etwas angespart hast – und selbst wenn es nur für das Kind ist und du sonst kein nennenswertes Vermögen hast – dann bekommt dein Ex Zugriff darauf.
Kannst du dir vorstellen, was dein toxischer Ex mit dem Geld machen wird? Glaubst du daran, dass er es ordentlich verwahren und Eurem Kind feierlich zum 18. Geburtstag inkl. Zinsen überreichen wird?
Hmmm.
Also, mir persönlich läuft es ja kalt den Rücken runter, wenn ich mir vorstelle, dass das Geld, was ich mit Midlife-Boom verdient habe und für gute Zwecke und Stiftungen weggelegt habe, in die Hände von meinem Ex gelangt.
Als Treuhänder gehört es ihm ja nicht – aber welchen toxischen Ex juckt das schon?
Ich bin mir sicher, dass ich mich dann mindestens einmal im Grab umdrehen werde.
Daher habe ich im Testament meine Freundin eingetragen, die die Vermögenssorge für meinen Sohn bis zur Volljährigkeit übernehmen wird, falls mir etwas zustößt. Um allerdings zu verhindern, dass der Ex an das Erbe für meinen Sohn kommt, habe ich das in meinem Testament entsprechend vermerkt.
Ich habe z.B. sinngemäß folgendes geschrieben (nur als Beispiel, bitte nicht ohne fachlichen Rat einfach kopieren!):
Hiermit verfüge ich, dass mein Sohn XY, geboren am______,befreiter Vorerbe sein soll. Dem Vater, Herrn XYZ, geboren am_____ und derzeit wohnhaft in ____________ ist die Vermögenssorge zu entziehen.
Diese soll Frau ABC, geb. am______, derzeit wohnhaft in ___________, übernehmen.
Nacherbe soll der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. sein, der das Erbe für die bayrischen Frauenhäuser verwenden soll.
Damit habe ich laut meinem aktuellen Kenntnisstand verhindert, dass mein Ex mein Vermögen nach dem Kind vererbt bekommt. Als befreiter Vorerbe kann mein Sohn alles mit dem Erbe anstellen (das kann man sicherlich noch verfeinern und stufenweise über die Jahre freischalten, z.B. 20% zum 18. Lebensjahr, 30% zum 21. und der Rest zum 25. Lebensjahr). Stirbt mein Sohn, bekommt der Wohlfahrtsverband in Bayern alles weitervererbt.
Wäre mein Sohn nicht befreiter Vorerbe, dann wäre er daran gebunden, größere Entscheidungen mit dem Nacherben – dem Wohlfahrtsverband – abstimmen zu müssen.
Ich werde das Testament sicherlich noch verändern im Laufe der kommenden Jahre, je nachdem, welche Wohltätigkeitsorganisationen ich näher kennenlernen werde. Dir wird bestimmt auch jemand einfallen, der etwas Gutes mit dem Geld anfangen wird, oder?
Sobald du allerdings schon eine neue Beziehung hast und dein Partner auch für dein Kind immer wichtiger wird, dann möchtest du das bestimmt ebenfalls mit einfließen lassen. Auch, wenn es um Immobilien geht, mach es besser nicht in Eigenregie und frag eine Fachfrau.
Merke: Je komplizierter dein aktuelles Gefüge, umso eher ist der Gang zum Notar angesagt. Das Geld ist gut investiert.
Auch klar: Besprich dich vorher mit deinen Leuten, denen du die Vermögenssorge übertragen möchtest!
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Darauf solltest du beim selbstverfassten Testament unbedingt achten
Wenn es bei dir dagegen relativ übersichtlich ist und du dir keinen Anwalt oder Notar leisten kannst oder möchtest, dann mache bitte wenigstens eins auf eigene Faust.
Dein Testament muss bestimmten Formalien genügen, sonst ist es von vorn herein unwirksam:
- Es muss unbedingt handschriftlich verfasst sein.
- Es braucht ein Datum und eine Ortsangabe.
- Du musst es eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterschreiben.
- Schreibe so klar wie möglich rein, was du dir wünschst.
- Gib es im örtlichen Amtsgericht zur Aufbewahrung ab.
Nimm übrigens bitte Abstand von Online-Formularen im Internet. Das funktioniert nicht.
Ich habe zwar auch nur einen handschriftlichen Entwurf gemacht, weil der Notar, bei dem ich vor einem Jahr gewesen bin, bei meinem Vermögensstand nur abgewunken hat – aber ich bin schon entschlossen, das demnächst mit einem Notar durchzugehen und dann ein- für allemal „richtig“ zu fixieren. Daher ist das Beispiel von oben durchaus mit Vorsicht zu genießen!
Bei der Gelegenheit habe ich übrigens auch gleich meine Patientenverfügung ausgefüllt und hinterlegt. Ich möchte gern, falls ich mal im Koma liegen sollte, verhindern, dass Ex-Schwiemo oder der Ex selbst da auf einmal mitreden… Das ist dann quasi ein Aufwasch 😉
Puh. Ziemlich dröges Thema, oder? Wir wollen uns das alles nicht vorstellen, aber es geht hier wie gesagt nicht um dich, sondern um dein Kind.
Hand hoch, wer vermutet, dass der Ex das Erbe noch vor dem 18. Lebensjahr des Kindes durchbringt und das Kind dann ohne alles dastehen könnte…!
Wenn du das dann einmal erledigt hast, kannst du dich im Grunde beruhigt zurücklehnen. Du solltest zwar nach ein paar Jahren immer mal wieder überprüfen, ob das Testament noch stimmig ist, aber so ein erster Stand ist auf jeden Fall schon mal viel wert.
Hast du dein Testament schon gemacht? Was war dir dabei besonders wichtig? Ich freue mich auf deinen Kommentar weiter unten!
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Hallo Heidi, danke für den Artikel. Weisst du, wie ich sicherstellen kann, dass meine geliebte Familie oder mein langwieriger Partner, im Falle meines Todes, weiterhin Kontakt zur Tochter haben dürfen? Das macht mir viel mehr Sorgen als Geld. Meine Tochter liebt die wichtigen Menschen um mich rum und das wäre der größere Verlust für sie. Wenn ich seit Jahren mit meinem Partner zusammen lebe, gibt es eine Möglichkeit, dass die Tochter (aktuell 5) im gewohnten Umfeld leben bleibt? Sprich, mit meinem Partner und seinem Sohn? Viele Grüße und danke dir für jeglichen Input.
Liebe B.,
das weiß ich leider auch nicht, gerade bei den rechtlichen Möglichkeiten von Patchworkfamilien kenne ich mich nicht aus. Am besten besprichst du dich da mit einem Notar und lässt das Testament gleich so professionell wie irgendwie möglich aufsetzen.
Liebe Grüße
Heidi
Liebe Heidi,
genau mein Thema.
Definitiv wird der Ex von meinem Geld nichts mehr sehen. Meine Brüder werden das Vermögen für die Kinder verwalten.
Liebe Heidi, ich glaube du kannst Gedankenlesen. Endlich habe ich mich hingesetzt um all das (Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag) anzupacken, da kommt dein Mail hineingeflattert.
Für den Hinweis der Vermögensverwaltung bin ich überaus dankbar….meine Güte, DANKE! Das habe ich nicht gewusst. Nicht auszudenken was wäre, wenn…
Herzliche Grüsse
Lily
Hallo Heidi,
super, dein Artikel kommt zur rechten Zeit. Ich habe mir vor geraumer Zeit auch Gedanken dazu gemacht bzw. mich belesen weil meine Eltern ihr Testament geändert haben. Genau deinen Fall haben wir erörtert. Es gibt wohl so eine Art „geschiedenen Testament „ aber man muss sehr genau auf die richtige Wortwahl achten, so dass ich immer noch nicht weiter bin und andere Dinge wieder vorerst wichtiger waren ?
Aber dein Artikel hat mich daran erinnert, es jetzt wirklich mal anzugehen.
Danke, sehr wichtiges Thema