Wenn der Kindesunterhalt mit 18 plötzlich wegfällt: Die unterschätzte Falle nach der Beistandschaft

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Ein großer Segen für alleinerziehende Mütter mit einem toxischen Ex ist die Beistandschaft des Jugendamts, an die sie die Unterhaltsfrage für das Kind delegieren können.

Die Beistandschaft fordert alle Unterlagen des Kindsvaters selbstständig ein, mahnt und erklärt und bekommt von der Mutter das Recht, sie auch zur Not bei Gericht vertreten zu können. Das Schöne dabei: die Mutter muss sich um nichts mehr kümmern. Jedes Jahr wird der Kindsvater informiert, in welche Zeile der Düsseldorfer Tabelle er nun gerutscht ist, und alles läuft in der Regel glatt. Eine Mutter muss sich nicht rechtfertigen – der Anspruch des Kindes auf Unterhalt des Kindsvaters wird per Amt durchgesetzt.

Klar: Wenn der Unterhalt generell vor Gericht geklärt wird, ist die Beistandschaft raus. Auch im Wechselmodell kann eine Mutter nichts delegieren – aber da fließt eh kein Geld außer vielleicht 20 € oder so.

Aber für alle anderen, die das Angebot der Beistandschaft nutzen, ist ein ganz und gar wunderbarer Hebel des Ex abgenommen: Die ewige Diskussion, dass die Frau zu viel für das Kind „kassiert“.

Bis zum Doomsday – dem 18. Geburtstag des Kindes. Dann wird alles anders. Und was sich ändert – und du vielleicht noch gar nicht so recht auf dem Schirm hast – das bespreche ich in diesem Artikel.

 

Fakt Nr. 1: Der von der Beistandschaft erwirkte und über die Jahre verwaltete Unterhaltstitel ist beendet

 

Das Kind – jetzt volljährig und „erwachsen“ – bekommt einen Brief der Beistandschaft mit einem Abschlussbericht, in dem es über die aktuelle Situation aufgeklärt wird: ob es Unterhaltsrückstände gab oder nicht, und dass die Arbeit der Beistandschaft nun beendet ist.

Akte zu, Affe tot – zumindest für die Beistandschaft.

Nun, nicht ganz.

Denn was ein toxischer Kindsvater ist, der wittert jetzt seine Chance und kann ganz wunderbar den Kindesunterhalt – der in diesem Alter nicht unerheblich ist – einfach nicht mehr überweisen.

Es passiert ihm da nichts.

Theoretisch natürlich schon, denn er ist immer noch unterhaltspflichtig dem Gesetz nach, sofern das Kind noch zur Schule geht oder studiert oder in einer Ausbildung ist und weiterhin zu Hause bei der Mutter wohnt. Man spricht dann offiziell von einem „privilegierten volljährigen Kind“.

 

Fakt 2: Für dich als Mutter verändert sich die rechtliche Situation

 

Warst du bislang als Empfängerin des Kindesunterhalts hauptsächlich für die Betreuung und für den Naturalunterhalt (Essen, Wohnen etc) zuständig, so bist auch du jetzt barunterhaltspflichtig.

Das bedeutet, dass auch du – theoretisch – deinem Kind deinen Anteil an seinem Unterhalt auszahlen müsstest – plus Kindergeld. Und dann müsste es – theoretisch -seinen Anteil an Wohnen und Essen und Extras, die du noch finanzierst, wieder zurücküberweisen. Umständlich hoch 10.

Wieviel dein Anteil dann ausmacht, wird normalerweise nach den jeweiligen Gehältern der Eltern ausgerechnet und eine prozentuale Gewichtung festgelegt.

Wer mehr verdient, muss entsprechend prozentual mehr bezahlen als der andere Elternteil. Bist du das als Mutter (und dein Ex wird auf einmal arbeitslos oder geht vorzeitig in Rente), dann ist dein Anteil am Unterhalt für das Kind auch höher.

Das ist alles auf den ersten Blick fair – und de facto ändert sich in vielen Fällen eh nichts, denn die Mütter mit einem toxischen Ex dürften eh schon mehr bezahlt haben, wenn das Kind hauptsächlich bei ihnen gewohnt hat. Ältere Kinder – höhere Kosten.

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Diese Sache hat bei hochkonflikthaften Eltern bereits einen riesengroßen Haken

 

Wer kann hier schon die Berechnung verpflichtend für alle vornehmen? Wer würde von dem toxischen Elternteil akzeptiert werden und könnte die Ansprüche dann auch durchsetzen?

Bei „normalen“ getrennten Familien dürfte es da jedenfalls in der Regel keinen Verdruss geben, und sofern das Kind in Ausbildung oder Schule in der mütterlichen Wohnung weiterhin bleibt laufen die Alltagskosten ja auch weiter. Warum sollte ein Vater, der sich in der Verantwortung sieht, da auf einmal auf die Idee kommen, keinen Unterhalt mehr zu überweisen?

Spätestens jetzt, meine Liebe, denkst du dir wahrscheinlich: „Oh F… – ich habe ja keinen verantwortungsvollen Ex auf der anderen Seite, sondern jemanden, der immer noch glaubt, ich finanziere mit dem Unterhalt meine Kosmetika oder meine Klamotten!“

Ich habe nun schlechte Nachrichten für dich: Du wirst nichts daran ändern können, wenn dein toxischer Ex sich dazu entschließt, nach dem 18. Geburtstag nicht mehr zu zahlen.

Vielleicht ist ja der eine oder andere noch „großzügig“ und überweist dem Kind (nicht mehr der Mutter) zu Monatsanfang 100 €. Für eine Schülerin, die bislang weder Handy noch Streamingdienst noch Bücher oder Klamotten selbst kaufen musste, ist das eine Stange Geld.

Ja, er ist nachwievor voll unterhaltspflichtig für sein Kind – aber so what?

 

Warum dir die Hände gebunden sind

 

Du kannst dich zwar mit deinem Rechtsbeistand beraten und dann auch errechnen, was dein Anteil an dem Regel- plus Mehrbedarf des Kindes tatsächlich ist. Aber wenn dein Ex nicht zahlt, kannst du keine rechtlichen Schritte gegen ihn einleiten.

Das müsste das Kind dann selbst tun (denn: es ist ja volljährig!).

Egal, welche Beziehung das Kind zu seinem Vater hat – ob vollkommen infiziert von „Ich bin so arm und deine Mutter hat viel mehr Geld als ich“-Story oder es immer wieder mal den Umgang schwänzt, weil es keinen Bock mehr darauf hat, niedergemacht und endlos kritisiert zu werden:

Es wird nicht gegen den eigenen Vater gerichtlich vorgehen.

Und selbst, wenn dein Kind zur letzteren Kategorie gehört, solltest du es darin ebenfalls unterstützen, es nicht zu tun. Du magst das vielleicht anders sehen – und ich verstehe das gut – aber das ist meine Meinung und mein Rat an dich.

Volljährigkeit hin oder her: Unsere Kinder sind noch nicht so erwachsen, dass sie überblicken können, welchen emotionalen Schaden sie mit einem Gerichtsverfahren gegen den eigenen Vater riskieren würden.

Toxische Väter spekulieren auch darauf.

Nein, gerecht für das Kind ist das nicht. Und ja, es wäre besser, es gäbe die Beistandschaft und den Unterhaltstitel, bis die Ausbildung oder das erste Studium abgeschlossen ist – analog zum Kindergeld.

Aber so ist es nun mal (noch) nicht.

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Was du trotzdem tun kannst

 

Dokumentiere sauber und lege deinem Ex eine faire Berechnung deines Anteils vor. Klar wird er das eher nicht anerkennen sondern seinen Trumpf weiterhin ausspielen, und womöglich wird er sich an Details richtig hochziehen. Dann reagiere einfach nicht mehr – bringt eh nix bei einem pathologischen Narzissten. Wichtig ist, dass du von deiner Seite faktisch korrekt und integer schreibst und handelst.

Sprich auch mit deinem Kind als Erwachsenen auf Augenhöhe – nicht, indem du deinen Ex vor ihm schlecht machst, sondern indem du deinem Kind in die Lebenswirklichkeit einweihst. Sprich, du gehst mit dem Kind gemeinsam durch, welche Ausgaben nun eingespart werden müssen, und lässt es mitentscheiden.

Ja, und frage dich auch, wie du deine eigene finanzielle Situation verbessern kannst. Da dürften auch alte Glaubenssätze nochmal auf dem Prüfstand kommen: „Ich kann nicht X…“ oder „Ich darf nicht Y…“

 

Schlusslicht

 

Mach dir bitte immer wieder klar: Geld ist „nur“ Energie.

Ich hänge mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte, dass Männer, die sich ihrer väterlichen Verantwortung entziehen und ihrem Kind den Unterhalt vorenthalten, gleichzeitig das wichtige archetypische, männliche Merkmal des Ernährers verlieren. Und was das für ihre eigene Psyche bedeutet, überlasse ich mal deiner Phantasie…

Du hast jetzt 18 Jahre für dein Kind gesorgt, und du wirst es auch nach seinem 18. Geburtstag schaffen, egal ob Unterhalt gezahlt wird oder nicht.

Sollte dein Kind gerade 17 sein, weißt du jedenfalls jetzt Bescheid, und du legst nach und nach schon mal Geld zurück. Du weißt ja selbst, wie dein Ex tickt, so dass du mehr oder weniger damit rechnen kannst.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine unterhaltsrechtliche Beratung. Für deinen ganz speziellen Fall besprich dich bitte mit einem Rechtsbeistand, der sich in Unterhaltsfragen besser auskennt als ich.

Wie ist das bei dir, meine Liebe? Ist dein Kind bereits volljährig, und wie war das bei dir? Lass uns gerne deinen Kommentar weiter unten da, ich bin gespannt, wie du damit zurechtgekommen bist und welche Lösungen du gefunden hast. Danke dir!

 

Mehr über mich

 

Ich bin Heidi Duda, Online-Coach und Autorin, und seit 2017 begleite ich Mütter, die mit einem toxischen Ex-Partner die Elternschaft stemmen müssen. Meine Mission ist es, Mütter zurück in ihre Stärke finden zu lassen – damit sie starke Kinder großziehen können.

Wenn du mehr Impulse und Unterstützung möchtest, folge mir gerne auf YouTube und Instagram.

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