Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen – ja oder nein?
Hin und wieder schreiben mich Mütter an, die konkrete Tipps von mir haben wollen:
„Macht es Sinn, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) oder das alleinige Sorgerecht für mein Kind beantrage? Wie sehr schätzt du ein, dass ich damit Erfolg haben werde?“
Diese Frauen sind in der Regel nicht in meinem Club der mutigen Mütter, denn diese würden die Antwort kennen oder zumindest eine Idee haben und mich in einem unserer monatlichen Coachingsessions ansprechen.
Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ich KEINE Rechtsanwältin bin und daher keine Rechtstipps fürs Gericht geben DARF oder KANN.
Im Rahmen meines Court Royal® Onlineprogramms zeige ich dir die mentalen Aufgaben auf, die du bewältigen musst, um erfolgreich neben einem aggressiven, rücksichtslosen Bully-Kindsvater bei Gericht auftreten zu können.
Im Club lernst du dazu, was andere Mütter bereits alles bei Gericht erreichen konnten – auf Basis eines starken Mindsets und der inneren, konzentrierten Arbeit im Vorfeld.
Ich habe daher so einige Erfolgsgeschichten im Club erlebt – Mütter haben Teilrechte des gemeinsamen Sorgerechts und auch das alleinige Sorgerecht schon zugesprochen bekommen, obwohl die Gegenstimmen vorher ziemlich laut waren.
Wenn ich also die Frage von oben beantworten muss, dann schreibe ich meistens ein „Das hängt davon ab“ zurück.
Wenn du ein für Außenstehende unrealistisches Maximalziel hast (wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder auch gleich das alleinige Sorgerecht), dann entscheiden diese 3 Faktoren über Erfolg oder Misserfolg im Familiengericht:
- Glaubst du selbst daran, dass du das schaffst?
- Glaubt dein Rechtsbeistand daran, dass Ihr das gemeinsam hinbekommt?
- Wie weit ist die Dynamik im Gerichtssaal bereits vorangeschritten?
Lass uns die einzelnen Punkte mal näher aufdröseln:
1. Glaubst du selbst daran, dass du das schaffst?
Dieser Punkt steht gleich an erster Stelle, und das aus gutem Grund. Kommst du aus einer emotionalen Missbrauchsbeziehung, fühlst du dich gerade am Anfang noch sehr hilflos und geschwächt, und der toxische Kindsvater, der auf der anderen Seite eiskalt oder wutschnaubend alle Hebel in Bewegung setzt, kann durchaus weiter einschüchtern und verängstigen.
Glaubst du zum Beispiel immer noch, dass er alles schafft, was er sich in den Kopf setzt – weil du ihn in eurer Beziehung auch so erlebt hast – dann musst du zuerst an diesen Glaubenssatz ran und ihn eliminieren.
Denn deine Haltung im Familiengericht wird diesen Glauben ausstrahlen – mit jedem Satz, den du sagst.
Oder auch, wenn du dir unsicher bist, ob du eine gute Mutter bist – eine Wertung, die gerade im Gerichtssaal eine große Rolle spielt, vor allem, wenn außenstehende „Experten“ dich diesbezüglich ganz scharf angucken.
Welche Mutter kann von sich schon behaupten, immer alles mit dem Kind richtig zu machen?
Keine, Sweetheart!
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Aber wenn du in eurer Beziehung immer gehört hast, was du ständig falsch machst und nicht kannst und dass du eine unfähige Mutter bist, dann kann das erst einmal tief sitzen und muss ebenfalls eliminiert werden.
Das geht übrigens.
Aber es braucht Zeit.
Zeit zum Nachdenken, zum Entwickeln.
Da müssen neue Saatkörner gesät und regelmäßig mit Wasser und Dünger versorgt werden, damit sich andere, hilfreichere Glaubenssätze im Hirn einnisten können.
Ich habe im Club der mutigen Mütter eine Umgebung geschaffen, in der du diese Saatkörner annehmen und einpflanzen kannst. Und ich wässere und dünge sie täglich mit den Impulsen.
Hast du dann dein Mindset und deine Haltung als Mutter in dieser Elternschaft gefunden und vertrittst sie souverän, kommt der zweite Punkt zum Tragen:
2. Wie sieht es mit deinem Rechtsbeistand aus? Glaubt er daran?
Dein Rechtsbeistand ist der fachlich versierte Part deines Unterstützerteams. Er kennt das Gesetz, er kennt die Fallurteile, an denen sich alle orientieren, und er kennt sich hoffentlich auch mit toxischen Gegnern aus, damit er von der Perfidität und Gewalt, die im Gerichtssaal aufkommen kann, nicht überrascht wird.
Er oder sie ist derjenige, die dir sagen kann, welche rechtlichen Mittel dir zur Verfügung stehen.
Aber er oder sie muss noch mehr mitbringen als nur das fachliche Up-to-date-Wissen.
Er oder sie muss auch den Willen haben, ggfs. Neuland zu betreten. Andere Urteile zu finden als die, die gängig durch die Fachpresse gezogen werden, aber nicht hilfreich sind.
Er oder sie muss den idealistischen Ehrgeiz haben, für dein Kind kämpfen zu wollen, und nicht gleich den erstbesten Vergleich anstreben, weil er den Fall abschließen möchte.
Du brauchst auch jemanden an deiner Seite, der sich nicht über dich stellt, sondern gemeinsam an deiner Seite ist. Der dich nicht gönnerhaft behandelt, sondern mit dir zusammen eine Strategie ausarbeitet, und du dich gehört und wohlfühlst.
Aber er oder sie muss dir auch sagen dürfen, wenn dir etwas nicht gefällt – und du solltest dich dann daran auf jeden Fall orientieren, vor allem, wenn du spürst, dass er oder sie Recht hat.
Unterm Strich muss auch er oder sie daran glauben, dass dein Maximalziel erreichbar ist.
Wenn du keinen solchen Rechtsbeistand hast, dann lies dir doch bitte diesen Blogartikel durch und begib dich noch einmal auf die Suche.
Dann lass uns mal jetzt den dritten und letzten Punkt näher anschauen:
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3. Wo stehst du gerade in der Gerichtsdynamik?
Stehst du gerade am Anfang, und hast du die erste Anhörung vor der Brust, dann ist der richtige Zeitpunkt für ein Maximalziel wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das alleinige Sorgerecht sehr wahrscheinlich noch nicht gekommen.
Bist du dagegen bereits so weit fortgeschritten, dass du schon viele Verfahren wegen jedem Kleinscheiß hinter dir hast, und der Richter oder die Richterin hat vor lauter Nebelkerzen keinen klaren Durchblick mehr, so dass er oder sie sich auf die Buchstaben des Gesetzes orientieren muss, dann kann die Dynamik so weit vorangeschritten sein, dass dein gestecktes Maximalziel schlichtweg unmöglich ist.
Daher gibt es auf diese Frage keine eindeutige Antwort.
Es gibt nur sehr viele Graustufen.
DU SELBST bist und bleibst der Dreh- und Angelpunkt für einen Erfolg oder auch Misserfolg im Familiengericht.
Wobei ich meinen Müttern im Club auch klarmache, dass sie selbst Misserfolge bei Gericht weiterbringen werden.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) oder das alleinige Sorgerecht (ASR) sind keine heiligen Grale. Sie entscheiden nicht über ein glückliches Leben.
Egal, wie das Gericht entscheiden wird – du wirst immer wieder neue Türen finden, die für dich und dein Kind aufgehen werden. Manche früher, manche später.
Und doch unterstütze ich jede Frau mental dabei, die mit einem Maximalwunsch in eine Verhandlung geht.
Denn wenn du deine Wünsche für dein Kind nicht klar und bestmöglich zum Ausdruck bringst und bei Gericht einforderst, dann darfst du dich auch nicht wundern, wenn nur unteres Mittelmaß dabei herauskommt.
Mit ist nur eins wichtig bei allem, was du tust, Sweetheart:
Orientiere dich bitte stets am Kind.
NIEMALS am Ex und an der vermeintlichen Ungerechtigkeit im Familiengericht!
Auch nicht, was dir persönlich besser schmecken würde, weil du noch nicht allein sein kannst zum Beispiel.
Manchmal ist es für das Kind besser, du belässt es im Wechselmodell, weil es sich mittlerweile damit arrangiert hat.
Und hin und wieder ist es besser für ein Kind, wenn es beim Ex bleibt. Selbst wenn dieser hochgradig toxisch und manipulativ ist.
Stehst du am Anfang, ist diese Idee ungeheuerlich, daher sollst du auch nicht gleich aufgeben, sondern alles dafür tun, damit das Kind bei dir zur Ruhe kommen kann.
Bist du allerdings schon weiter in der toxischen Elternschaft vorangegangen, wird es irgendwann so sein, dass du es in deinem Bauch spürst, was für dein Kind richtig ist.
Und genau um dieses Bauchgefühl-Zuhören-Können geht es mir, wenn ich dich im Club coachen darf. Dass du nur darauf hörst und nicht auf das, was dir andere erzählen.
Dass du deiner Intuition folgst, diese mutig vertrittst und dadurch eine Souveränität im Gerichtssaal erreichst, die du dir in der Beziehung niemals hast vorstellen können.
Wie denkst du darüber, Sweetheart? Ich freue mich über deinen Kommentar hier unter diesem Artikel.
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Ohne gerichtlich festgelegte Umgangszeiten scheint mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht besonders viel Wert zu sein, denn eigene Vereinbarungen zum Umgang müssen ja gar nicht zwingend von jeder Seite eingehalten werden. Und schwupps gibt es auf einmal keinen Lebensmittelpunkt mehr. Warscheinlich aber ist das eher ein Thema des Grenzen setzens… So manche Stimmen warnen davor das Aufenthaltsbestimmungsrecht durchzusetzen, aber sich von ihnen verängstigen lassen bringt auch nur Schaden.
So richtig verstanden was das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun sein soll habe ich immer noch nicht. Manche dürfen damit dann umziehen, andere müssen mit Umzieh-Wünschen dann doch nochmal vor Gericht und nachher ziehen sie doch nur alleine um, wieder andere haben es als Nachweis des Lebensmittelpunktes – der aber auch zu schwammig scheint solange kein gerichtlich bestimmter Umgang steht. Immer je nachdem wie der Vater da überhaupt mitspielt.